Machen Sie uns zu Ihrem externen Lohnbüro!

  • Personalabrechnungen
  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Laufende Buchhaltung

Lohnbüro – Lohnbuchhaltung stressfrei outsourcen

Die Lohnabrechnung ist eine aufwendige und komplexe Aufgabe, die spezifisches Know-how erfordert. Wir von atzler büroservice sind ein erfahrener Outsourcing-Dienstleister. Wir übernehmen diese und weitere Tätigkeiten gern für Sie! Als Lohnbüro entlasten wir Ihr Unternehmen bei der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung – zuverlässig, vertrauenswürdig, digital und rechtlich stets auf dem neuesten Stand.

Jetzt unsere Lohnbuchhaltung und unser Lohnbüro testen - Atzler Büroservice - Ihr Lohnbüro

Das übernehmen wir als Lohnbüro für Sie

Sie möchten die Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung an einen spezialisierten Outsourcing-Dienstleister auslagern? Dann ist unser Lohnbüro die richtige Adresse. Als erfahrenes Buchhaltungsbüro übernehmen wir alle gängigen Aufgaben im Lohn-Bereich. Im Wesentlichen sind dies folgende Leistungen:

  • An- und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter (Sozialversicherung und Lohnsteuer)
  • Laufende Entgeltabrechnung erstellen
  • Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung erstellen
  • Lohn-Buchhaltung (Führen Ihrer Lohnkonten)
  • Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
  • Archivierung der Unterlagen

All diese Aufgaben sind standardisiert und gesetzlich geregelt. Sie lassen sich daher sehr gut an ein Buchhaltungsbüro auslagern. Sowohl einzeln als auch in Form eines Full-Service. Wie schon Diana Krüger sagte: „Wir sind Spezialisten, behalten aber auch immer das große Ganze im Blick.“ Doch warum sollten Sie gerade auf atzler büroservice setzen?

atzler büroservice – Der richtige Partner

Viele Aspekte sprechen dafür, sich bei der Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung für atzler büroservice als Dienstleister zu entscheiden:

  • 30 Jahre Erfahrung im Buchhaltungsbüro und Lohnbüro
  • Fundierte Kenntnisse aller Mitarbeiter
  • Rechtssicherheit durch fortwährende Schulung des Personals

Eine Auslagerung der Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung an unser Lohnbüro heißt also: Ihre Abrechnung verläuft stets fehlerfrei und rechtssicher. Unsere Mitarbeiter sind in puncto Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht perfekt geschult und stets auf dem aktuellen Stand.

Mit atzler büroservice haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Aufgaben kompetent übernimmt.  Dabei haben wir stets die aktuellen Richtlinien im Blick. Steuerfreie Sachbezüge oder Vorgaben zum Mindestlohn gehören zu unserem Tagesgeschäft. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre Lohnbuchhaltung zu aktualisieren und zu optimieren.

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Was bedeutet vorbereitende Lohnbuchhaltung?

Die vorbereitende Lohnbuchhaltung umfasst alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um die spätere Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung korrekt durchführen zu können. Insbesondere sind dies folgende Aufgaben:

  • Krankheitstage anzeigen
  • Änderungen melden (z. B. Adresse, Krankenkasse, Bankverbindung)
  • Erstellung von Personalbögen vor der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Weiterleiten von Arbeitsverträgen

Unternehmen, die ihre Entgeltabrechnung und Lohnbuchhaltung auslagern, sollten diese Informationen unverzüglich an ihren Steuerberater oder das Outsouring-Lohnbüro übermitteln.

Personaleinsparung leicht gemacht

Für Unternehmer, die Personal einsparen wollen, ist ein externes Lohnbüro die helfende Hand. Denn bei atzler büroservice übernehmen wir Ihre Buchhaltung. Von diesen Vorteilen profitieren Sie:

Entlastung für Ihr Team

Die Vorteile:

Unsere Expertise

Bei atzler büroservice können Sie auf guten Service vertrauen, denn wir machen Ihre Kunden zu unseren Kunden. Dabei profitieren Sie von unserer Expertise.

Atzler Büroservice - Ihr kompetenter Büroservice

Jahrelange Erfahrung

Wir bieten für zahlreiche Probleme eine Lösung, unkompliziert und zeitnah, damit Sie ungestört weiterarbeiten können und Unterstützung bei Ihrem Arbeitsanfall haben.

Umfassende Kompetenz

Durch unsere Erfahrung sind wir in der Lage, uns schnell in bestehende Strukturen einzuarbeiten. Wir sind breit aufgestellt und bieten nicht nur auf der Vorstandsebene, sondern auch für den Mittelstand und kleinere Unternehmen die richtige Unterstützung.

Expertennetzwerk aus starken Partnern

Über unser starkes Netzwerk bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand. Professionelle Arbeit ist uns wichtig. Deshalb kümmert sich bei uns auch ein Fachmann um Ihre Belange.

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Wir beraten Sie unverbindlich

Sie möchten unverbindlich über unser Büroservice-Angebot beraten werden?
Nehmen Sie Kontakt auf, wir sind gerne für Sie da!

Häufig gestellte Fragen

Dank unserer praktischen Erfahrung in der Lohnbuchhaltung und unserem Know-how im Bereich Buchhaltung können Sie Ihre Lohnbuchhaltung besten Gewissens an uns auslagern. Sie möchten mehr über unsere Lohnbuchhaltung erfahren? Hier finden Sie hier passende Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistung.

Die Lohnbuchhaltung (auch Lohnbuchführung genannt) ist für die Abwicklung der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung in einem Unternehmen zuständig. Dabei haben die Mitarbeiter neben der eigentlichen Entgeltabrechnung eine Reihe weiterer Aufgaben:

  • Pflege der Mitarbeiter-Stammdaten (Personalstammdaten)
  • Führen von Lohnkonten und Lohnlisten
  • Durchführen gesetzlich vorgeschriebener Meldungen (z. B. Lohnsteueranmeldung, Nachweis von Krankenkassenbeiträgen, DEÜV-Meldungen an Sozialversicherungen)
  • Abführen der Sozialversicherungsbeiträge
  • Erstellen von Belegen für die Finanzbuchhaltung
  • Archivierung der Unterlagen nach gesetzlichen Fristen

Theoretisch dürfen die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung mit all ihren zugehörigen Tätigkeiten von jedem Unternehmen selbst erledigt werden. Allerdings ist kaum ein Bereich der Buchhaltung so komplex wie das Thema Lohn. Erschwerend kommt hinzu, dass es häufig gesetzliche Änderungen gibt. Einige aktuelle Beispiele sind die folgenden:

  • Mindestlohn steigt ab 01.01.2022 auf 9,82 Euro.
  • Ab 01.07.2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben.
  • Steuerfreie Sachbezüge: Die Freigrenze für steuerfreien Sachlohn steigt von Euro 44,00 auf Euro 50,00.
  • Geringfügig Beschäftigte müssen auch ihre Steuer-ID beim Arbeitgeber hinterlegen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Bei Entgeltumwandlung für Verträge ab 2018 und früher wird ein Arbeitgeberzuschuss fällig.

Änderungen dieser Art sind in der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung leider Normalität. Ohne qualifiziertes Personal, das sich kontinuierlich fortbildet, können Unternehmen nicht sicherstellen, stets allen Vorgaben zu entsprechen. Gerade für kleinere Betriebe spricht daher vieles für das Outsourcing (die Auslagerung) an einen Steuerberater oder ein spezialisiertes Lohnbüro.

Ein externes Buchhaltungsbüro stellt mit seiner Expertise insbesondere sicher, dass in der Entgeltabrechnung und Lohnbuchhaltung keine Fehler passieren. Unternehmen können der nächsten Betriebsprüfung dank der Auslagerung somit gelassen entgegensehen.

Um die Lohnabrechnung beziehungsweise Gehaltsabrechnung durchführen zu können, sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Wenn Unternehmen diese Aufgabe an ein Lohnbüro auslagern, benötigt der Outsourcing-Partner folgende Informationen und Dokumente:

  • Bei neuen Mitarbeitern: Arbeitsvertrag, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer, persönliche Steuer-Identifikationsnummer, Bescheinigungen früherer Arbeitgeber
  • Monatliche Unterlagen: Mitteilung jeder Änderung (z. B. Gehalt, Krankenkasse, Ausscheiden), Stundenzahl, Lohnstücklisten, Krankmeldungen, Urlaubstage
  • Weitere relevante Informationen: Vertragsdaten zu vermögenswirksamen Leistungen, Verträge über Direktversicherungen, Firmenfahrzeug, Angaben über Schwangerschaften und Elternzeit, Daten zu Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Kindergeldkasse und einige mehr

Unsere Unterstützung für Ihren Unternehmenserfolg

Nicht nur die Lohnbuchhaltung fällt in unser Leistungsangebot. Auf Anfrage übernehmen wir mit unserem externen Büroservice auch andere Tätigkeiten für Sie:

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